1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Philipp Stelzel Werbeagentur („PSW“) und dem Auftraggeber („Kunde“). Ergänzend dazu gelten die besonderen Bedingungen für Webdesign, Webhosting, Marketing, Grafikdesign, Consulting und Wartungsservice, die diesen AGB anhängen.
PSW erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB, sowie der für die jeweilige Dienstleistung allenfalls bestehenden besonderen Bedingungen, die in diesem Fall als Teil dieser AGB gelten. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Abweichende oder im Widerspruch stehende Bedingungen werden für PSW nur verbindlich, wenn PSW diesen im Vorhinein schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch für allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden.
2. Vertragsabschluss
Angebote und Kostenvoranschläge werden schriftlich erteilt und sind unverbindlich. Die Erstellung eines Angebotes und/oder Kostenvoranschlages verpflichtet PSW nicht zur Annahme des Auftrages. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Auftrages durch PSW auf Basis des gelegten Angebots zustande.
3. Leistungserbringung
PSW wird angenommene Aufträge möglichst rasch abwickeln. PSW ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt zur Abwicklung verpflichtet, an dem alle geforderten Zahlungen geleistet wurden, alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und PSW die notwendigen Unterlagen (Zugangsdaten, Spezifikationen, Layoutelemente, etc.) zur Verfügung stehen. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von PSW wiederholt oder modifiziert werden müssen oder verzögert werden. PSW ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder auf Rechnung des Kunden Dritte mit der Ausführung zu betrauen. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Kommunikation in deutscher Sprache.
4. Fristen und Termine
Sofern der Auftrag an Termine oder Fristen gebunden ist, sind diese für PSW nur zu beachten, wenn diese im Angebot schriftlich festgehalten worden sind. PSW ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung von Terminen ist nur dann als Leistungsstörung anzusehen, wenn der Kunde PSW schriftlich auf den Verzug hingewiesen und eine mindestens 14tägige Nachfrist gesetzt hat. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, ist der Kunde zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Ansprüche berechtigt. PSW hat Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden herrühren oder auf einem Verzug von Dritten beruhen, nicht zu vertreten. Gleiches gilt für unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.
5. Bürozeiten
An Arbeitstagen werden Anfragen nach Möglichkeit binnen 24 Stunden bearbeitet.
6. Rücktritt vom Vertrag
PSW ist berechtigt, vom geschlossenen Vertrag insbesondere dann zurückzutreten, wenn der Kunde seinen Informations-, Mitwirkungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt. Gleiches gilt, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Kunden bestehen und dieser weder ein Akonto noch eine sonstige von PSW akzeptierte Sicherheitsleistung erlegt. Tritt der Kunde von einem gültigen Auftrag zurück werden die angefallenen Kosten & Stundenaufwände in Verrechnung gebracht. Die bereits erstellten Konzepte, Texte, Webseiten gehen erst nach vollständiger Bezahlung in den Eigentum des Kunden über.
7. Honorar Website / Webshops
Mangels abweichender Vereinbarung entsteht der Honoraranspruch von PSW mit jeder Teilleistung. PSW ist berechtigt, 50% Vorauszahlung bzw. Akonto zu verlangen. Honorarangaben von PSW verstehen sich mangels anderer Angaben als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die restlichen 50% der Zahlung werden bei Onlinegang der Website fällig. Preisangaben erfolgen in Euro. Zur Abgeltung von Rechten (Urheberrecht, Leistungsschutz, Kennzeichenrecht, Designschutz, usw.) ist PSW berechtigt, einen Aufschlag auf den Rechnungsbetrag zu berechnen, sofern dieser im Kostenvoranschlag enthalten war. Der Aufschlag erfolgt je nach Umfang der eingeräumten Rechte (umfassende Berechtigung, bloße Nutzung, Bearbeitung, Exklusivität, geographische Einschränkung, usw.). Wenn eine Überschreitung der schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15% absehbar ist, wird PSW den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
8. Honorar Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Stundenpakete
Bei PSW gelten folgende Zahlungskonditionen: Die Zahlung ist bei Rechnungslegung ohne Abzug binnen 14 Tagen fällig. Im Fall eines Zahlungsverzugs erhält der Kunde erst eine Zahlungserinnerung. Sollte er dieser nicht innerhalb von 5 Tagen nachkommen, so ist PSW berechtigt eine Mahnung, inklusive 25 € Mahnkosten an den Kunden zu übermitteln.Im Falle eines erneuten Zahlungsverzuges, nach weiteren 5 Tagen (also insgesamt 30 Tage), kann PSW sämtliche für den Kunden erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen, sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung fordern. PSW ist nicht zur Mahnung verpflichtet. Für den Verzugszeitraum ist PSW berechtigt, die Erbringung von eigenen Dienstleistungen einzustellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von PSW aufzurechnen, es sei denn, die Forderung ist gerichtlich festgestellt oder von PSW anerkannt worden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch PSW bedarf der engen Kooperation der Vertragsparteien und der Mitwirkung durch den Kunden. Besonders die Erstellung individueller Leistungsbeschreibungen, Fachkonzepte oder eines Pflichtenheftes erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden zur Verfügung gestellten bindenden Informationen. Der Kunde wird alle sich hieraus ergebenden Obliegenheiten als Hauptleistungspflichten erfüllen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Informationen zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit zur Verfügung stellt. Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht stellt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung und sorgt dafür, dass diese auch die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse haben, einschließlich des Rechts zur Vereinbarung eventueller Auftragsänderungen. Der Kunde wird PSW über alles informieren, was für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung ist, auch wenn etwas erst während der Durchführung des Auftrages bekannt wird. Alle Mitwirkungspflichten werden vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. PSW kann hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel, in Rechnung stellen. Weitergehende Ansprüche von PSW bleiben hierdurch unberührt.
10. Abnahme und Mängel
Der Kunde hat Leistungen von PSW schriftlich abzunehmen. Die Abnahme hat innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem der Kunde erstmals Zugang zum Leistungsgegenstand hat. Etwaige Mängel in der Ausführung hat der Kunde in der Abnahme schriftlich zu rügen. Mängel sind hinreichend genau zu beschreiben, zu belegen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch PSW zu. Erfolgt keine fristgerechte Meldung über die Abnahme, so gilt die betreffende Leistung nach Ablauf der obigen Frist als mängelfrei abgenommen.
11. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von PSW ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Im Fall einer gerechtfertigten Mängelrüge wird PSW die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Der Kunde hat dabei die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. PSW ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Die Haftung von PSW ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und mit der Höhe des Auftragswertes exklusive Auslagen und Umsatzsteuer beschränkt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. PSW haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird PSW wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so wird der Kunde PSW vollständig schad- und klaglos halten. Der Kunde hat PSW jeden Nachteil zu ersetzen, der PSW durch eine Inanspruchnahme Dritter entsteht. Der Kunde verliert jegliche Ansprüche, insbesondere auf Gewährleistung und Schadenersatz, Seite 4 von 8 sofern er selbst oder Dritte Änderungen (welcher Art auch immer) an den Leistungen von PSW (z.B. Datenbankstruktur, Programmier-Quellcode, usw.) vornimmt.
12. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Sämtliche Leistungen von PSW sowie deren einzelne Teile bleiben im Eigentum von PSW und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch die vollständige Bezahlung des Honorars das Recht der nichtexklusiven aber ansonsten unbeschränkten Nutzung. Für unveränderten Open-Source-Code von Software gelten die zugrunde liegenden Nutzungsbedingungen der Open-Source-Software. Änderungen und/oder Bearbeitungen von Leistungen von PSW sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von PSW zulässig. Dazu gehört insbesondere auch die Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte. Für eine über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung ist die Zustimmung von PSW erforderlich. PSW ist berechtigt, dafür eine gesonderte, angemessene Vergütung zu verlangen. An sonstigen von PSW erbrachten Werkleistungen (Texte, Bilder, Graphiken) erhält der Kunde mit Vollzahlung das exklusive Werknutzungsrecht. PSW ist berechtigt, auf allen Websites oder sonstigen Werbemitteln auf PSW zu verweisen und zu verlinken. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden dafür nicht zu. PSW ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der eigenen Website auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung unter Verwendung des Namens und des Logos des Kunden hinzuweisen.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort gilt der Firmensitz von PSW. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Kunden und PSW ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für den 6. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem von den Vertragsteilen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Besondere Geschäftsbedingungen für Webdesign
15. Screen-Design
Sofern im Einzelfall nicht anders festgelegt, gelten für Grafikarbeiten 2 Korrekturläufe als vereinbart.
16. Browser-Kompatibilität
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Webseiten in verschiedenen Browsern, auf unterschiedlicher Hardware und auf verschiedenen Betriebssystemen unterschiedlich dargestellt werden. Der von PSW verwendete Code funktioniert in Browserversionen, die zum Livegang der Website eine Verbreitung von mind. 50% in Österreich haben. Die Unterstützung anderer/älterer Betriebssysteme und Browser sowie von mobilen Endgeräten kann vereinbart werden und führt zu Mehrkosten.
17. Barrierefreiheit
Webseiten werden nach Kundenwunsch gestaltet und programmiert. Soll Barrierefreiheit gewährleistet werden, so ist die gewünschte Konformitätsstufe laut W3C Web Content Accessibility Guidelines im Angebot festzulegen.
18. Open-Source-Systeme
Kommt für ein Projekt Open-Source-Software (zB WordPress, Magento, TYPO3) zum Einsatz, wird PSW die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell verfügbare Release-Version einsetzen, sofern keine Indikation für den Einsatz einer anderen Release-Version gegeben ist. Der Einsatz von Open-Source-Software spart Entwicklungskosten. PSW kann im Gegenzug nur Gewähr für selbst programmierte Programmbestandteile übernehmen. Die Behebung von Fehlern oder die Abänderung von Funktionalitäten im zugrunde liegenden Open-Source-System kann nach Absprache gegen Abgeltung der Mehrkosten von PSW durchgeführt werden.
19. Dokumentationen
Für die von PSW eingesetzten Software-Systeme sind Dokumentationen im Web oder in Buchform erhältlich. Soweit nicht gesondert vereinbart, dokumentiert PSW nur selbst geschriebene Programmteile im Quellcode. Die Verfassung einer darüberhinausgehenden Installations-, Benutzer- oder Datendokumentation ist kostenpflichtig und gesondert zu vereinbaren. Für übliche Websites und Webshops ist dies in der Regel nicht erforderlich.
20. Mobile Endgeräte
Eine optimale Darstellung von Websites auf mobilen Endgeräten ist nur durch spezielle Optimierung von Design und Programmierung möglich. Diese muss gesondert vereinbart werden. Der von PSW verwendete Code der Websites funktioniert in diesem Fall in den Standard-Installationen von Android und iOS in der jeweiligen, bei Vertragsabschluss aktuellen Version (letzte offizielle Release-Version) und der vorangegangenen Hauptversion. Die besondere Unterstützung anderer Betriebssysteme und Browser kann vereinbart werden, führt aber zu Mehrkosten. Wegen unterschiedlicher Bildschirmauflösungen sowie unterschiedlicher Hardware-/Betriebssystem-/Browser-Kombinationen kann keine exakt gleiche Darstellung der Inhalte erreicht werden. Manche Technologien funktionieren nicht auf allen mobilen Endgeräten (z.B. Flash). Die von mobilen Websites zu unterscheidenden nativen Applikationen („Apps“) müssen jeweils getrennt für jedes Betriebssystem entwickelt werden.
21. Updates
Das Einspielen von allfällig verfügbaren Software-Updates oder Versions-Upgrades kann im Rahmen eines Servicevertrages gesondert vereinbart werden.
22. IT-Sicherheit Keine Software ist zu 100% sicher. Open-Source-Systeme (wie z.B. TYPO3, Magento) oder -Frameworks (wie z.B. ZEND, jQuery) werden von PSW in der aktuellen bzw. vereinbarten Version übernommen. PSW überprüft und sichert ausschließlich selbst geschriebene Code-Teile der Web-Anwendung. Die Einhaltung oder Durchführung kundenseitiger IT-Sicherheits-Richtlinien, Software-Tests, Test-Dokumentationen oder spezieller Normen muss im Auftrag gesondert vereinbart werden. Die Kosten für externe Zertifizierungen oder Audits trägt der Kunde.
23. Entwicklungs-, Test- und Livesystem
Für die Gewährleistung einer professionellen Software-Entwicklung verwendet PSW eine interne Entwicklungsumgebung mit Versionierungssystem. Soweit nicht anders vereinbart, muss der Kunde für den Test- und Livebetrieb je eine Umgebung auf einen Webserver bereitstellen, welcher den technischen Anforderungen von PSW entspricht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Eingabe von Echtdaten erst am Liveserver möglich ist und dieses System daher rechtzeitig zur Verfügung stehen muss. Andere Vorgangsweisen können vereinbart werden, führen aber zu Mehrkosten.
24. Datensicherung und Wiederherstellung
Weder bei Webhosting-Angeboten noch bei PSW werden Daten standardmäßig gesichert. Dies muss gesondert vereinbart werden. Sowohl die Datensicherung als auch die Daten-Wiederherstellung verursacht Kosten.
25. Projektlaufzeit und Folgen von Verzug
Von PSW werden die notwendigen Ressourcen über die Projektlaufzeit eingeplant. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Projektlaufzeit von 6 Monaten ab Beauftragung. Verzögert sich die Projektlaufzeit aus Gründen, die nicht von PSW zu verantworten sind, so wird nach vorheriger Information ein monatliches Entgelt für die erhöhten Projektmanagement-Aufwände verrechnet. Ebenso kommt es zu Mehrkosten falls durch die Verzögerung eine Anpassung an neu erschienene Browserversionen oder das Einspielen neuer Sicherheitsupdates notwendig werden. Ein Upgrade auf neue Softwareversionen ist nie Teil des ursprünglichen Angebots.
26. Nicht-Erreichbarkeit von Websites
PSW weist darauf hin, dass Webseiten planmäßig vorübergehend nicht erreichbar sein können. Insbesondere ist dies der Fall bei Serverwechsel, Domainwechsel, dem Einspielen von Sicherheits- oder Versionsupdates von Software sowie beim Livegang einer neuen Website. Die Dauer dieser Nicht-Erreichbarkeit ist vom konkreten Serversetup, dem Umfang von Änderungen und der Unterstützung durch Hosting- und Domainprovider abhängig. Auf Wunsch kann eine Wartungsseite vorgeschaltet werden.
27. Abnahme
Die Abnahme von Webprojekten erfolgt bei Übergabe der Website an den Kunden. Dies ist jener Zeitpunkt, ab dem die Website von PSW zur Bearbeitung durch den Kunden freigegeben wurde und der Kunde eingeschult wurde und Zugriff auf die Seite hat. Die kundenseitige Eingabe von Bildern und Texten ist kein Grund zur Verzögerung von Abnahme und Endabrechnung. Nach Beendigung der kundenseitigen Arbeiten wird PSW innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe die Live-Schaltung des Webprojektes einmalig ohne Zusatzverrechnung durchführen.
28. Verantwortung für Rechtsthemen
Die Verantwortung für die rechtskonforme Gestaltung von Webangeboten liegt beim Kunden. Speziell bei Themen wie Impressum, E-Mail-Versand, Datenschutz oder E-Commerce gibt es je nach Zielgruppe und Land unterschiedlichste Regelungen. Die Beiziehung eines Rechtsbeistandes wird ausdrücklich empfohlen. Seite 7 von 8 Besondere
Besondere Bedingungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA)
29. Vertragslaufzeit, Kündigung
Sofern mit dem Auftraggebernichts anderes vereinbart ist, wird die Dienstleistung Suchmaschinenoptimierung und die Dienstleistung Suchmaschinenmarketing auf mindestens sechs Monate abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteres Kalenderquartal, sofern er nicht mit einer Frist von zwei Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigem Grund gelöst werden.Als wichtige Gründe, der PSW zur vorzeitigen Lösung des Vertrages berechtigt, sind insbesondere anzusehen: Wenn über das Vermögen des Auftraggebers der Konkurs eröffnet wird. Wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt und offenen Zahlungen trotz zweimaliger Mahnung nicht nachkommt. Wenn das kontoführende Bankinstitut des Kunden den Einzug offener Zahlungen ablehnt.
30. Leistungsumfang
Im Zuge des Suchmaschinenmarketings bucht PSW Werbeschaltungen in vom Kunden ausgesuchten oder von PSW empfohlenen Suchmaschinen. Zu diesem Zweck definiert der Kunde ein monatliches Werbebudget, welches PSW vollständig für die Buchung von Anzeigen verwendet. Die Verwendung dieses Budgets wird dokumentiert und dem Kunden auf einer monatlichen Basis zur Verfügung gestellt.Für die Durchführung dieser Schaltungen erhält PSW ein vereinbartes monatliches Betreuungsentgelt. Diese inkludiert die laufende Überwachung der Werbekampagne des Auftraggebers. PSW ist bemüht, für den Auftraggeber bestmögliche Platzierungen in den Suchmaschinen zu erzielen, garantiert jedoch keine Positionen und kein Erscheinen der Anzeigen.
31. Preise und Zahlungen
Für Leistungen, die PSW nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, können dem Auftraggeber Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden. Die Kosten dafür werden nach Aufwand mit dem Auftraggeber abgerechnet. Innerhalb von Wien sind alle Reisespesen inkludiert. Der Zeitaufwand der Anreise wird zu 50% verrechnet.Alle vereinbarten Leistungen werden am Anfang des Monats (oder Quartals) im Vorhinein in Rechnung gestellt. Stundenpakete werden zu 100% im Vorhinein verrechnet.
32. Gewährleistung
PSW vereinbart mit dem Auftraggeber die Optimierung seiner Internetseite. Die Positionierung einer Website bei unterschiedlichen Suchbegriffen in den Suchergebnissen, liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters.PSW übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Position in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder einer Löschung der Website durch eine oder mehrere Suchmaschinen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann.Der Auftraggeber versichert, dass er nur seine eigenen Websites optimieren lässt oder im Auftrag und mit dem Einverständnis von Dritten handelt. Für den Fall, dass es dennoch zu Schäden an Webseiten Dritter kommt und daraus Regresszahlungen entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.